Acht Hilfs- und Luftrettungsorganisationen sowie Feuerwehrverbände haben vor der Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, 9. September, Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert. ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutscher Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit Johanniter Luftrettung und Malteser Hilfsdienst (MHD) begrüßen die geplante Reform grundsätzlich, sehen aber in zwei Punkten zentrale Voraussetzungen für deren Erfolg.
Die Organisationen, die nach eigenen Angaben nahezu 100 Prozent der medizinischen Notfallrettung in Deutschland absichern, fordern zum einen eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes. Da der Rettungsdienst rund um die Uhr einsatzbereit sein müsse, unabhängig von der tatsächlichen Einsatzzahl, dürften notwendige Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht ungedeckt bleiben. Die Vergütung dürfe zudem nicht starr gedeckelt werden, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Zum anderen verlangen die Verbände eine stimmberechtigte Beteiligung an dem mit der Reform geplanten Fachgremium medizinische Notfallrettung nach § 133b SGB V. Dieses bundesweite Gremium soll künftig unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln. Die Organisationen begrüßen die stärkere bundesweite Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards, fordern jedoch, dass sich die Zusammensetzung des Gremiums an der tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst orientiert. Wer die Notfallversorgung täglich sicherstelle, dürfe nicht nur angehört werden, sondern müsse mit eigenen Sitzen vertreten sein.
Die acht Organisationen sehen in der Reform grundsätzlich eine Chance zur Weiterentwicklung der notfallmedizinischen Versorgung, etwa durch bessere Patientensteuerung, vernetzte Leitstellen und den Abbau von Bürokratie. Sie bieten dem Gesetzgeber ihre fachliche Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an. Ziel müsse ein Rettungsdienst sein, der auch künftig schnell, flächendeckend, qualitätsgesichert und rund um die Uhr verfügbar sei.





