Das BSW Bremen fordert Verkehrssenatorin Özlem Ünsal auf, bei der Parkraumneuordnung in der Neustadt nachzubessern. Die Stadt müsse ausreichend kostenfreie Alternativen in unmittelbarer Wohnnähe bereitstellen und offenlegen, welche Abstellmöglichkeiten entfallen, welche bleiben und wo die betroffenen Fahrzeuge künftig parken sollen.
Das BSW verweist auf aktuelle Medienberichte, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche schildern. Während die Neuordnung bereits läuft, soll das Erbbaurecht für die geplante Quartiersgarage am Südbad nach Angaben des Senats erst im dritten Quartal 2027 vergeben werden. Ein konkreter Eröffnungstermin wird nicht genannt. Bestehende Parkflächen vor dem Südbad sollen zudem zurückgebaut werden.
„Wer nach der Spätschicht nach Hause kommt, kann nicht auf einer Bauankündigung parken“, sagt Landesvorsitzender Alper Iseri. „Erst Abstellmöglichkeiten entfallen lassen und die Menschen auf spätere Lösungen vertrösten – diese Reihenfolge ist schlecht geplant. Die Folgen tragen die Bürger.“
Vorbild Düsseldorf und Hamburg
Als Beispiel nennt das BSW andere Großstädte: Düsseldorf ermögliche Feierabendparken unter anderem auf Supermarkt-, Verwaltungs- und Unternehmensparkplätzen. Hamburg öffne ebenfalls ausgewählte Supermarktparkplätze für die Nachbarschaft. Diese Angebote sind kostenpflichtig. Das BSW fordert Bremen auf, solche Kooperationen umzusetzen und kostenfreie Angebote für betroffene Anwohner zu schaffen.
Auf den dafür freigegebenen privaten Flächen verlangt das BSW klare Regeln ohne zusätzliche Gebühren und private Vertragsstrafen während der vereinbarten Anwohnerparkzeiten. Bestehende Kontrollverträge müssten entsprechend angepasst werden. „Die Öffnung eines Supermarktparkplatzes darf nicht zur nächsten Kostenfalle werden“, erklärt Landesvorsitzender Christopher Schulze.
Forderung nach Bilanz und Transparenz
Das BSW verlangt eine straßenweise Bilanz von bisheriger Nutzung, verbleibenden legalen Stellplätzen und verfügbaren Ersatzangeboten. Vorhandene Erhebungen und Entscheidungskriterien müssten veröffentlicht, fehlende Daten ergänzt werden. Dabei sei zwischen erlaubten Stellplätzen und bislang ohne ausdrückliche Erlaubnis genutzten Flächen zu unterscheiden.
Bis ausreichend Alternativen bereitstehen, sollen alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten für aufgesetztes Parken erhalten oder ausdrücklich ausgewiesen werden. Rettungswege müssen frei und Gehwege auch mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen sicher nutzbar bleiben.
„Die Bürger haben Anspruch auf verständliche Antworten und eine Planung, die ihren Alltag berücksichtigt“, sagt Schulze. „Neue Schilder aufzustellen und den Parkdruck in die nächste Straße zu verschieben, reicht nicht.“
Schreiben an die Senatorin
In einem Schreiben vom 29. September 2026 an die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung stellen Iseri und Schulze mehrere Fragen. Sie betreffen die Bilanz der entfallenden und verbleibenden Stellplätze, die geprüften Supermarkt-, Unternehmens- und Behördenparkplätze, die Nutzung der Erfahrungen aus Düsseldorf und Hamburg, die Gebührenfreiheit auf freigegebenen privaten Flächen sowie die rechtlichen Spielräume beim aufgesetzten Parken. Das BSW bittet um Beantwortung bis zum 20.10.2026 und um konkrete Umsetzungstermine für noch offene Maßnahmen.






