Streifenwagen der Polizei Bremen auf der Straße
Polizeieinsatz (Symbolbild) · Foto: geradepassiert-bremen.de

Bremen: Neue Verordnung regelt Tattoos und religiöse Zeichen bei der Polizei

Polizistinnen und Polizisten in Bremen und Bremerhaven wissen bald genau, was im Dienst erlaubt ist. Das gilt für Tattoos und für Zeichen des Glaubens. Das Innenressort legt nach intensiver Diskussion mit vielen Beteiligten eine Rechtsverordnung über das äußere Erscheinungsbild der Polizei vor.

Zeitplan der Verordnung

Am 8. Oktober wird die Verordnung der staatlichen Deputation für Inneres zur Kenntnis gegeben. Danach wird sie im Gesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem folgenden Tag.

Das Verwaltungsgericht Bremen hatte im März festgestellt, dass die Uniformordnung als Rechtsgrundlage nicht ausreicht, um das Tragen religiöser Kleidungsstücke im Dienst zu untersagen. Dafür braucht es eine Rechtsverordnung.

Religiöse Zeichen im Dienst

Wer als Polizistin oder Polizist Menschen gegenübertritt, handelt für den Staat. Deshalb tragen Polizistinnen und Polizisten bei Streifen, Kontrollen, Vernehmungen und allen anderen Einsätzen mit Bürgerkontakt keine sichtbaren religiösen Zeichen. Das betrifft das Kreuz ebenso wie Kopftuch, Kippa oder Turban. Politische Symbole bleiben im Dienst immer tabu.

Im Innendienst ohne Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern ist religiöse Kleidung erlaubt. Wer dazu Uniform trägt, wählt sie in Schwarz oder Nachtblau. Eine zufällige Begegnung im Flur einer Wache reicht nicht aus, um die strengeren Regeln auszulösen. Entscheidend ist der gezielte Kontakt mit Menschen oder der Dienst im öffentlichen Raum.

Innensenatorin Dr. Eva Högl sagt: „Unsere Polizei ist für alle Menschen in Bremen und Bremerhaven da. Egal, woran sie glauben. Wenn eine Polizistin an der Tür klingelt, dann zählt die Uniform. Sie steht für einen Staat, der niemanden bevorzugt.“ Und weiter: „Das ist keine Entscheidung gegen den Glauben. Religion hat ihren Platz bei der Polizei. Im Einsatz tritt die Person hinter ihr Amt zurück. Nur so entsteht Vertrauen.“

Regeln für Tätowierungen

Tätowierungen an den Armen dürfen sichtbar sein. Im Gesicht und am Hals werden sie abgedeckt, kleine Motive hinter dem Ohr sind ausgenommen. An den Händen sind Tattoos als Ring um den Finger erlaubt und an den Innenseiten von Finger und Hand. Tattoos an den Beinen bleiben unter der Kleidung.

Ohne jede Ausnahme verboten sind Motive, die Gewalt verherrlichen, Menschen herabsetzen oder auf Extremisten und kriminelle Gruppen verweisen.

Högl sagt dazu: „Ein Tattoo am Unterarm sagt nichts über die Haltung eines Menschen. Ein extremistisches Symbol schon. Diesen Unterschied macht die Verordnung jetzt deutlich.“