Gebäude des Zollamts Bremen
Zollamt Bremen (Symbolbild) · Foto: geradepassiert-bremen.de

Bremen: CDU fordert schnelle Umsetzung der Verordnung zum neutralen Auftreten von Polizisten

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marco Lübke, begrüßt die bevorstehende Einigung der Regierungskoalition auf einen Verordnungsentwurf von Innensenatorin Eva Högl. Das teilte die CDU-Bürgerschaftsfraktion am 30. September 2026 mit (Nr. 208).

„Es ist ein positives Signal, dass die SPD in diesem Punkt klare Kante zeigt“, erklärte Lübke. Die CDU Bremen habe schon lange die fehlende Rechtsgrundlage bemängelt, die Klarheit darüber schaffe, dass die Polizei im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern neutral auftreten müsse. Wer staatliche Autorität ausübe, müsse äußerlich weltanschaulich neutral erscheinen. Religiöse Symbole seien mit diesem Anspruch nicht vereinbar. Dass nun auch die Fraktion DIE LINKE diesen Standpunkt mit vertrete, sei überfällig.

Lübke verwies darauf, dass der Fraktionschef der Linken, Nelson Janßen, den diskutierten Entwurf bis zuletzt als „überreguliert“ bezeichnet hatte.

## Vorgeschichte

Das Verwaltungsgericht Bremen hatte entschieden, dass ein Polizeianwärter vorläufig einen Turban im Dienst tragen darf, weil es an einer klaren Rechtsgrundlage fehlt. Daraufhin forderte die CDU-Bürgerschaftsfraktion eine schnelle gesetzliche Regelung durch den Senat. Bereits im April 2026 hatte die Fraktion in einem Antrag (Drs. 21/1754) den Senat aufgefordert, die Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen.

Der Antrag stützt sich auf die Ermächtigungsgrundlage des § 56 Abs. 2 des Bremischen Beamtengesetzes. Er sieht unter anderem vor, zu regeln, unter welchen Voraussetzungen sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole sowie religiös konnotierte Kleidungsstücke im Polizeivollzugsdienst zulässig oder unzulässig sind. Die Deputation für Inneres sollte bis zum 30. Juni 2026 über den Stand des Verfahrens berichtet bekommen.

## Forderung an den Senat

„Jetzt muss der Senat liefern. Wir erwarten den Entwurf bis spätestens November 2026 in der Deputation für Inneres, sodass er anschließend umgehend in Kraft treten kann“, erklärte Lübke. Die Regelung dürfe nicht erneut in der Koalition verschleppt werden.