Ein Polizist von hinten vor mehreren an einem Metallständer angebundenen Fahrrädern, im Hintergrund ein modernes Bürogebäude.
Symbolbild. · Foto: Redaktion geradepassiert

Bremen: Senat beschließt Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamte

Der Senat hat am 29. September 2026 eine Änderung des Bremischen Besoldungsrechts auf den Weg gebracht, die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern künftig die Nutzung von Fahrradleasing ermöglichen soll. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen für ein entsprechendes Angebot geschaffen werden.

Die Gesetzesnovelle wird im nächsten Schritt den Gewerkschaften und Richterverbänden zur Stellungnahme übermittelt. Ende 2026 soll die Bürgerschaft darüber abstimmen.

Finanzsenator Björn Fecker erklärte: „Viele Beschäftigte nutzen das Fahrrad für ihre tägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern schützt auch das Klima. Mit dem Fahrradleasing wollen wir als attraktiver Arbeitgeber die nachhaltige Mobilität unserer Beschäftigten unterstützen. Wer gute Fachkräfte gewinnen und halten will, muss attraktive Angebote machen. Das Jobrad ist dafür ein starkes Signal.“

Hintergrund ist die Tarifeinigung zum Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte nach TV-L, die voraussetzt, dass das Angebot auch Beamtinnen und Beamten zur Verfügung steht. Deshalb muss im jeweiligen Bundesland ergänzend eine rechtliche Grundlage für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter beschlossen werden. Für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) besteht bereits eine entsprechende Regelung.

Das Fahrradleasing soll über einen externen Dienstleister umgesetzt werden. Eine europaweite Ausschreibung kann erst erfolgen, nachdem die Bürgerschaft die Novelle beschlossen hat. Der ausgewählte Anbieter benötigt anschließend noch Zeit für die organisatorische und technische Umsetzung, weshalb ein genauer Starttermin derzeit nicht genannt werden kann.

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad im Sinne von § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und überlässt es den Beschäftigten zur dienstlichen und privaten Nutzung. Damit verbunden sind eine obligatorische Vollkaskoversicherung sowie die Pflicht zu einer jährlichen Inspektion. Die Leasingrate wird vom Entgelt beziehungsweise von der Besoldung einbehalten. Durch diese Entgelt- beziehungsweise Besoldungsumwandlung können Beschäftigte gegenüber dem klassischen Privatkauf finanziell profitieren.