Bremen ist ein Zwei-Städte-Staat, bestehend aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Das Landesparlament heißt Bremische Bürgerschaft und tagt im Haus der Bürgerschaft am Bremer Marktplatz. Es besteht aus 87 Abgeordneten, von denen 72 aus der Stadt Bremen und 15 aus Bremerhaven kommen. Präsidentin der Bürgerschaft ist seit dem 29. Juni 2023 Antje Grotheer (SPD).
Eine Bremer Besonderheit ist die Doppelrolle des Parlaments: Die 72 Abgeordneten aus der Stadt Bremen bilden zugleich die Stadtbürgerschaft, die kommunale Vertretung der Stadtgemeinde Bremen. Eine eigene Bezirksebene wie in Berlin oder Hamburg existiert dafür nicht. Bremerhaven hingegen hat mit der Stadtverordnetenversammlung eine eigene kommunale Vertretung. Die Bürgerschaft wählt den Senat, kontrolliert die Regierung sowie Einnahmen und Ausgaben des Landes und beschließt Gesetze und den Landeshaushalt. Die Rechte der Opposition sind ausdrücklich in Artikel 78 der Landesverfassung verankert: Oppositionsfraktionen haben demnach Anspruch auf politische Chancengleichheit und eine entsprechende Ausstattung.
Die Landesregierung heißt in Bremen Senat. Die Bürgerschaft wählt zunächst in einem eigenen Wahlgang den Senatspräsidenten und anschließend die übrigen Senatorinnen und Senatoren. Der Senatspräsident führt zusätzlich den Titel Bürgermeister, ebenso ein weiteres, vom Senat gewähltes Mitglied als Stellvertretung. Ein Senatsamt ist mit einem Bürgerschaftsmandat nicht vereinbar: Wird ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete in den Senat gewählt, ruht das Mandat für die Dauer der Senatszugehörigkeit. Die Amtszeit des Senats ist an die Wahlperiode der Bürgerschaft gebunden. Derzeit amtiert der Senat Bovenschulte II mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD), der seit 2023 im Amt ist.
Auf Stadtteilebene gibt es in der Stadtgemeinde Bremen 22 Beiräte – Stadtteilparlamente mit eingeschränkten Entscheidungsmöglichkeiten. Sie füllen die Lücke, die dadurch entsteht, dass die Stadtbürgerschaft keine eigene Bezirksebene kennt. Seit 1971 bestehen Beiräte flächendeckend, seit dem Beirätegesetz von 1989 werden sie direkt gewählt. Die Beiräte verfügen über eigene Haushaltsmittel für stadtteilbezogene Maßnahmen und entscheiden etwa über bestimmte Verkehrsmaßnahmen, lokale Veranstaltungen oder Straßenbenennungen. Darüber hinaus haben sie vor allem Beratungs-, Informations- und Anhörungsrechte gegenüber dem jeweiligen Ortsamt und den Behörden. Die Ortsamtsleitung wird seit 2012 von den Beiräten gewählt und anschließend vom Senat berufen. Wahlberechtigt bei Beiratswahlen ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist ab 18 Jahren.
Bei Bürgerschaftswahlen wie auch bei den parallel dazu stattfindenden Beiratswahlen hat jede wahlberechtigte Person fünf Stimmen. Diese können frei auf Parteien und einzelne Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden – auch mehrfach für dieselbe Person (Kumulieren und Panaschieren). Für die Bürgerschaft wird in zwei getrennten Wahlbereichen gewählt, Bremen und Bremerhaven, mit jeweils eigener Sitzverteilung. Das Wahlalter liegt bei 16 Jahren. Bei Stadtbürgerschafts- und Beiratswahlen dürfen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten mitwählen, nicht jedoch bei der Wahl der Bürgerschaft als Landtag.
Die letzte Bürgerschaftswahl fand am 14. Mai 2023 statt, zeitgleich mit den Beiratswahlen. Die Wahlperiode dauert vier Jahre, sodass die nächste reguläre Wahl für 2027 vorgesehen ist.


Recent Comments