StartJobbörseBremen: So läuft die Gewerbeanmeldung ab – Kosten, Unterlagen, Fristen

Bremen: So läuft die Gewerbeanmeldung ab – Kosten, Unterlagen, Fristen

Wer sich in Bremen selbstständig macht, muss dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss laut Paragraf 14 der Gewerbeordnung gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Zuständig ist die Gewerbemeldestelle bei der Senatorin für Wirtschaft. Sie nimmt An-, Um- und Abmeldungen entgegen und erteilt Auskünfte aus dem Gewerberegister. Für weitergehende Fragen rund um die Existenzgründung steht zusätzlich der Einheitliche Ansprechpartner (EA) Bremen zur Verfügung, angesiedelt bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen, telefonisch erreichbar unter +49 (0)421 163 399 475 sowie per E-Mail an office@ea.bremen.de.

Die Anmeldung ist online über die sogenannte eMeldung möglich, alternativ schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich. Benötigt werden mindestens Personalausweis oder Reisepass. Je nach Rechtsform oder Branche kommen weitere Nachweise hinzu: ein Handelsregisterauszug bei juristischen Personen, der Nachweis der Handwerkskammereintragung bei Handwerksbetrieben, branchenspezifische Erlaubnisse sowie Qualifikationsnachweise.

Nach Einreichung der Unterlagen erhalten Gründerinnen und Gründer innerhalb von rund 3 Tagen eine Eingangsbestätigung, die vollständige Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Bei der Online-Anmeldung verkürzt sich die Bearbeitungszeit häufig.

Die Gewerbeanmeldung kostet 32 Euro, eine Ummeldung 20 Euro, eine zusätzliche Ausfertigung 5 Euro.

Bei der Anmeldung treten immer wieder dieselben Fehler auf:

– Eine zu ungenaue Beschreibung des Tätigkeitsfeldes im Formular
– Die Aufnahme einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit ohne vorherige Genehmigung
– Ein Umzug oder das Ruhen des Gewerbes wird dem Amt nicht nachgemeldet
– Eine falsche Einordnung als Haupt- oder Nebenerwerb beziehungsweise die Verwechslung von Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit

Solche Fehler können zu Rückfragen, Verzögerungen oder – im Fall des nicht gemeldeten Ruhens – sogar zu einem Bußgeld führen.

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