StartJobbörseBremen: Arbeitslos melden – erste Schritte, Fristen und Anlaufstellen

Bremen: Arbeitslos melden – erste Schritte, Fristen und Anlaufstellen

Wer in Bremen den Arbeitsplatz verliert, sollte schnell handeln: Bei der Meldung von Arbeitslosigkeit gelten feste Fristen, deren Versäumnis zu finanziellen Nachteilen führen kann.

Zwei Meldungen, zwei Fristen

Wer weiß, dass das Arbeitsverhältnis endet, muss sich bei der Agentur für Arbeit **arbeitsuchend** melden – spätestens 3 Monate vor Vertragsende. Wer kurzfristig von der Kündigung erfährt, etwa bei einer fristlosen Kündigung, hat dafür 3 Tage Zeit. Diese Meldung ersetzt nicht die eigentliche Meldung der Arbeitslosigkeit.

Wer tatsächlich arbeitslos wird, muss sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich, online oder telefonisch bei der Agentur für Arbeit melden. Online ist dafür eine Identifizierung über die BundID nötig, etwa mit dem Personalausweis. Telefonisch erreichbar ist die Bundesagentur unter 0800 4 555500. Die Hauptagentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven befindet sich am Doventorsteinweg 48-52 in 28195 Bremen.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld

Zum 1.7.2026 hat das Grundsicherungsgeld bundesweit das Bürgergeld abgelöst. Für Bremen bedeutet das vor allem eine Umbenennung, verbunden mit einem stärkeren Vorrang der Vermittlung in Arbeit. Laufende Leistungen laufen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nahtlos weiter, Betroffene müssen dafür nicht selbst aktiv werden.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit zuständig. Reicht dieser Anspruch nicht aus oder besteht er nicht, ist das Jobcenter Bremen der richtige Ansprechpartner für die bedarfsorientierte Grundsicherung. Das Jobcenter Bremen sitzt in der Utbremer Str. 90, 28217 Bremen, telefonisch erreichbar unter 0421/56 60 0. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 7:30 bis 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 15:00 bis 18:00 Uhr, sowie freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr. Mittwochs bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Wer gegen einen Bescheid des Jobcenters vorgehen möchte, kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Widerspruchsstelle in der Utbremer Str. 90 einlegen.

Unabhängige Beratung

Kostenlose, unabhängige sozialrechtliche Beratung bietet die Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürger Bremen (agab) an drei Standorten:

– Bremen-West/Walle: Grenzstraße 122, Telefon 0421/39 52 50
– Bremen-Süd/Huchting: Amersfoorter Str. 8, Telefon 0421/830092-21
– Bremen-Ost/Tenever: St.-Gotthard-Str. 33, Telefon 0421/6201 2409

Für eine persönliche Beratung ist in der Regel ein vorheriger Anruf nötig.

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

- Advertisment -

Most Popular

Most Popular

Recent Comments