Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Betroffene haben laut der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ein Recht auf Schutz und Hilfe – auch dann, wenn sie in der Beziehung oder der häuslichen Gemeinschaft bleiben möchten. In Bremen und Bremerhaven gibt es dafür ein Netz aus Notrufen, Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen.
Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, ist das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 kostenfrei erreichbar – anonym und in 17 Sprachen. In akuter Gefahr rät die Gesundheitsbehörde, die Polizei zu rufen.
Im Land Bremen stehen mehrere Frauenhäuser als Schutzräume zur Verfügung: das Autonome Frauenhaus Bremen (Telefon 0421 349573), das Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO), das rund um die Uhr erreichbar ist (Telefon 0421 23 96 11), sowie das Autonome Frauenhaus Bremen Nord (Telefon 0421 63 64 874), das ebenfalls jederzeit erreichbar ist. Aufnahme erfolgt jeweils nach telefonischer Absprache, der Standort der Häuser bleibt aus Sicherheitsgründen geheim.
Für eine kostenlose, auf Wunsch vertrauliche rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen – mit oder ohne Anzeige – ist die Gewaltschutzambulanz am Klinikum Bremen-Mitte zuständig, Telefon (0421) 497 739 20. Die Beratungs- und Interventionsstelle der Inneren Mission begleitet Betroffene von Partnerschaftsgewalt in akuten Krisen, Telefon (0421) 34967 6767. Der „notruf – Psychologische Beratung bei sexueller Gewalt“ berät unter 0421 151 81.
Für Jungen und Männer bieten das Bremer JungenBüro (Telefon 0421 598 65 160) sowie das Männertherapiezentrum Bremen (Telefon 0421 557 77 88) Beratung an. Zum 1. Januar 2026 hat der Verein Hoppenbank die Täterarbeit bei häuslicher Gewalt übernommen und löst damit die frühere Beratungsstelle „Neue Wege“ ab, die zuvor in der Kritik stand.
Rechtliche Grundlage für ein Eingreifen ist das Wegweisungsrecht nach § 14a des Bremischen Polizeigesetzes, das seit dem 25. Oktober 2001 gilt. Danach kann die Polizei einen Täter bei häuslicher Gewalt aus der Wohnung verweisen und mit einem Rückkehrverbot von bis zu zehn Tagen belegen. In dieser Zeit können Betroffene mit Unterstützung der Sozialzentren weiterreichende zivilrechtliche Schritte nach dem Gewaltschutzgesetz einleiten, etwa ein Kontaktverbot. Bis Anfang 2004 hatte die Polizei Bremen 168, die Ortspolizeibehörde Bremerhaven 29 Wohnungsverweisungen verhängt, in 181 Fällen zusätzlich ein Rückkehrverbot.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2023 waren in Bremen mehr als 2.700 Frauen Opfer häuslicher Gewalt, 700 mehr als im Vorjahr.


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