Im Bremer Stadtgebiet gelten rund um die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit vorübergehende Flugbeschränkungen. Wie die Polizei Bremen mitteilt, sind die Maßnahmen Teil der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen für die Veranstaltung.
Die Beschränkungen gelten vom 2. bis 4. Oktober 2026 in drei Zeitfenstern: am 2. Oktober 2026 von 15 Uhr bis 3. Oktober 2026, 2 Uhr, am 3. Oktober 2026 von 8 Uhr bis 4. Oktober 2026, 1 Uhr, sowie am 4. Oktober 2026 von 9 bis 23 Uhr.
Im festgelegten Flugbeschränkungsgebiet sind sämtliche Flüge untersagt, darunter auch der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftsystemen (Drohnen). Ausgenommen sind laut Polizei insbesondere behördliche Einsatzflüge, Polizeidrohnen sowie ausdrücklich genehmigte Flüge. Verstöße gegen das Flugverbot werden strafrechtlich verfolgt.
Während der Einheitsfeier setzt die Polizei eigene Drohnen gemäß Paragraf 41a BremPolG zur Gefahrenabwehr ein und nutzt zudem Technik zur Erkennung und Abwehr fremder Drohnen.
Weitere Informationen zu den Flugbeschränkungen sind auf der Internetseite dipul.de sowie auf der Seite der Deutschen Flugsicherung unter dfs.de abrufbar. Die Polizei Bremen hat zudem eine eigene Infoseite zur Einheitsfeier eingerichtet, auf der fortlaufend über polizeiliche Themen rund um die Veranstaltung informiert wird.
Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen Gäste sowie aller Einsatzkräfte habe für die Polizei oberste Priorität, heißt es in der Mitteilung.
Quelle: Polizei Bremen


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