Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 mehrere aus Bremer Sicht wichtige Themen behandelt. Zur Novelle des Baugesetzbuches beschloss die Länderkammer eine Stellungnahme, die zentrale Forderungen des Bremer Bauressorts zum kommunalen Vorkaufsrecht aufgreift. Zudem brachte Bremen eine Entschließung für ein wirksameres Vorgehen gegen sogenanntes „Autoposing“ in den Bundesrat ein.
Beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz kam für Bremen keine einheitliche Stimmabgabe zustande. Der Präsident des Senats hatte in seiner Rede für die Novelle geworben und im Namen Bremens zugestimmt, der grüne Finanzsenator erklärte jedoch durch eine nachträgliche Wortmeldung die Ablehnung für die Grüne Seite. Die Stimme Bremens blieb damit ungültig. Das Gesetz wurde dennoch mit großer Mehrheit aus allen politischen Lagern beschlossen, auch mit Stimmen von Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung.
Senatorin Özlem Ünsal bedauerte die uneinheitliche Bremer Stimmabgabe: „Es ist enttäuschend, dass Bremen sich nicht zu einem klaren Bekenntnis für dieses wichtige Infrastrukturgesetz durchringen konnte.“ Sie verwies auf Vorbehalte des grünen Koalitionspartners gegen den Ausbau der Häfen als Grund für die fehlende Zustimmung.
Mit dem beschlossenen Gesetz werden Klagen gegen den Ausbau der A1 am Kreuz Bremen, Dreieck Stuhr einschließlich des Ersatzneubaus der Weserstrombrücke sowie gegen den Ersatzneubau der Lesumbrücke auf der A27 künftig erst- und letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Auch die Regelung, dass Betriebswege auf Brücken von Bundesfernstraßen für den öffentlichen Radverkehr nutzbar sein müssen, bleibt erhalten – auf Bremer Initiative. Zudem stehen Vorhaben zur Erweiterung von See- und Binnenhäfen künftig im überragenden öffentlichen Interesse, ebenso der Ausbau der A27 und der B6n sowie Fahrrinnenanpassungen an Außenweser und Unterweser.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts nahm der Bundesrat im ersten Durchgang Stellung. Ein Bremer Antrag sieht vor, dass das kommunale Vorkaufsrecht auch dann greift, wenn ein Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse verkauft wird. Ünsal dazu: „Das Vorkaufsrecht darf nicht an insolvenzrechtlichen Zufällen scheitern. Wer bezahlbares Wohnen ernst meint, muss beim Boden anfangen.“
Auf Vorlage Ünsals hatte der Senat bereits am 23. Juni 2026 beschlossen, eine Entschließung gegen „Autoposing“ einzubringen. Sie wurde im Plenum vorgestellt und an die Ausschüsse überwiesen. Bremen fordert unter anderem eine Konkretisierung der Straßenverkehrs-Ordnung, spürbarere Sanktionen sowie bessere Kontrollmöglichkeiten technischer Manipulationen. Als Hintergrund verwies die Senatorin auf den Verkehrsversuch in der Bremer Überseestadt, der als Teilerfolg gilt.
Quelle: Senat Bremen


Recent Comments