StartPolitikBremen: Senat beschließt Nachtragshaushalt mit Sonderzuweisung für 2027

Bremen: Senat beschließt Nachtragshaushalt mit Sonderzuweisung für 2027

Der Bremer Senat hat am 8. September 2026 die Entwürfe der Nachtragshaushalte 2026/27 für Stadt und Land Bremen beschlossen. Grund sind wegbrechende Steuereinnahmen infolge der Wirtschaftsflaute, Steuerrechtsänderungen des Bundes sowie Nachzahlungen an Beamtinnen und Beamte aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Im Landeshaushalt müssen dadurch Finanzierungsbedarfe von 89,2 Millionen Euro in 2026 und 81,6 Millionen Euro in 2027 gedeckt werden. Im stadtbremischen Haushalt sind es acht Millionen Euro in 2026 und 102,8 Millionen Euro in 2027. Zur Deckung werden unter anderem Zinsminderausgaben, Mehreinnahmen bei der Spielbankabgabe, Minderausgaben beim Deutschlandticket sowie Abführungen aus Sondervermögen herangezogen. Zusätzlich müssen die Ressorts eine Umlage von rund 41 Millionen Euro erbringen.

Weil beide Stadtgemeinden 2027 in ohnehin angespannter Haushaltslage große Steuerausfälle verkraften müssen – Bremen minus 124 Millionen Euro, Bremerhaven minus 14 Millionen Euro im Durchschnitt gegenüber den Steuerschätzungen 2025 –, unterstützt das Land beide mit einer einmaligen Sonderzuweisung: Bremen erhält 61,8 Millionen Euro, Bremerhaven 7,2 Millionen Euro. Die Bürgerschaft muss den Nachtragshaushalten noch zustimmen.

Finanzsenator Björn Fecker erklärte, die Steuerausfälle für Bremen und Bremerhaven seien dramatisch, weshalb das Land beide Städte 2027 mit der Sonderzuweisung unterstütze. Im Landeshaushalt bereiteten vor allem die Nachzahlungen an Beamtinnen und Beamte Probleme, da das Bundesverfassungsgericht mit seiner Leitentscheidung zur amtsangemessenen Alimentation neue Kriterien vorgegeben habe. Die finanziellen Folgen seien in dieser Größenordnung nicht vorhersehbar gewesen. Auf Dauer helfen laut Fecker nur wirtschaftliches Wachstum und gezielte Reformen sowie das konsequente Schließen von Steuerschlupflöchern, etwa bei der Erbschaftssteuer – hier sei der Bund gefragt.

2026 macht vor allem der Mehrbedarf von 76 Millionen Euro für die Beamten-Nachzahlungen den Nachtragshaushalt nötig, hinzu kommt ein Minus von rund 13 Millionen Euro durch Steuerrechtsänderungen des Bundes. 2027 deckt das Land mit der Sonderzuweisung von insgesamt 69 Millionen Euro an Bremen und Bremerhaven die Hälfte der erwarteten Steuerausfälle ab. Hinzu kommen über zwölf Millionen Euro als Zuschuss für die Ganztagsbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen, wofür der Senat 165 zusätzliche Stellen beschlossen hat – 30 für unterrichtendes und 135 für nicht-unterrichtendes Personal.

In der Stadt Bremen werden 2026 vor allem die reduzierte Umsatzsteuer von sieben Prozent auf Speisen in Restaurants und Imbissen mit sechs Millionen Euro sowie weitere Steuerrechtsänderungen des Bundes mit insgesamt acht Millionen Euro aufgefangen, ausgeglichen durch Zinsminderausgaben in gleicher Höhe. 2027 werden zudem Abführungen aus Sondervermögen von insgesamt 41 Millionen Euro veranschlagt.

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