StartPolitikBremen: Hundesteuer, Leinenpflicht und Hundeauslaufflächen im Überblick

Bremen: Hundesteuer, Leinenpflicht und Hundeauslaufflächen im Überblick

Wer in der Stadtgemeinde Bremen einen Hund hält, muss diesen innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Zuzug beim Finanzamt Bremen anmelden – spätestens wenn der Hund drei Monate alt ist. Nach der Anmeldung werden ein Steuerbescheid sowie eine Steuermarke ausgestellt, die der Hund beim Verlassen des Grundstücks tragen muss. Die Hundesteuer beträgt einheitlich 150 Euro pro Hund und Kalenderjahr, unabhängig von Rasse oder Größe. Die Anmeldung ist online über „Mein ELSTER“ oder schriftlich per Formular möglich. Geht die Steuermarke verloren, kostet eine Ersatzmarke 10,50 Euro. Die aktuell gültige grüne Marke gilt von 2026 bis 2029.

Grundlage für die Hundehaltung in Bremen ist seit dem 10. Juli 2025 das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), das die Bremische Bürgerschaft am 24. Juni 2025 beschlossen hat. Es löst das bisherige Hundegesetz aus dem Jahr 2001 ab. Einige zentrale Pflichten treten erst zum 1. Juli 2026 in Kraft: Dann müssen grundsätzlich alle Hundehalterinnen und Hundehalter einen sogenannten Hundeführerschein – eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung – nachweisen. Ausgenommen ist, wer innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Zudem schreibt das Gesetz ab diesem Zeitpunkt eine Kennzeichnung durch einen Transponder-Chip, eine Registrierung in einem Haustierregister sowie eine Haftpflichtversicherung vor. Für sogenannte gefährliche Hunde, unter anderem nach einer im Gesetz genannten Rasseliste, gelten bereits jetzt strengere Vorschriften wie eine dauerhafte Leinen- und Maulkorbpflicht.

Das BremHundeG sieht Leinenpflicht unter anderem in Fußgängerzonen, Park- und Grünanlagen, auf Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern sowie bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen vor. Hinzu kommt eine saisonale Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli außerhalb des bebauten Stadtgebiets, mit der brütende Vögel und Wildtiere geschützt werden sollen. Wer seinen Hund in dieser Zeit nicht anleint, muss laut Innenressort mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen; das Bundesnaturschutzgesetz sieht dafür Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor, die tatsächliche Höhe variiert im Einzelfall.

Um Hunden trotz der Leinenpflicht ganzjährig Freilauf zu ermöglichen, haben Umweltressort und Umweltbetrieb Bremen seit 2022 insgesamt 13 Hundeauslaufflächen eingerichtet. Ein Überblick:

| Fläche | Eingezäunt |
|—|—|
| Knoops Park | nein |
| Bezirkssportanlage Marßel | nein |
| Grünzug Almatastraße | ja |
| Waller Park | ja |
| Am Neustadtsbahnhof | ja |
| Sodenmattsee | ja |
| Arsterdamm | nein |
| Galopprennbahn | ja |
| Vahrer Feldweg | ja |
| Tamra-Hemelingen-Park | ja |
| Osterholzer Dorfstraße | ja |
| Mahndorfer See | ja |
| Franz-Schütte-Allee | ja |

Laut Umweltressort liegen allein vier dieser Flächen im Stadtteil Hemelingen, darunter der Tamra-Hemelingen-Park und der Vahrer Feldweg. Die genaue Lage aller Flächen ist auf der interaktiven Karte des Umweltbetriebs Bremen einsehbar.

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