StartBildungBremen: DFG bewilligt Forschungsgruppe „Transformatives Klimarecht“

Bremen: DFG bewilligt Forschungsgruppe „Transformatives Klimarecht“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Forschungsgruppe „Transformatives Klimarecht: Raum – Zeit – Gesellschaft“ in den nächsten vier Jahren mit vier Millionen Euro. Koordiniert wird das Vorhaben an der Universität Bremen.

Sprecher:innen der Forschungsgruppe sind Prof. Dr. Claudio Franzius von der Universität Bremen und Prof. Dr. Sabine Schlacke von der Universität Greifswald. Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie Klimaneutralität erreicht werden kann und wie Wirtschaft und Gesellschaft durch das Recht transformiert werden können. „Die zentrale These des Forschungsvorhabens ist, dass der Transformationsprozess, der durch das Recht angestoßen wird, auch das Recht selbst in seinen Grundannahmen und Denkstilen verändert“, sagt Franzius, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen.

Neben den Universitäten Bremen und Greifswald sind Wissenschaftler:innen der Universitäten Bochum, Bonn und Freiburg sowie der Technischen Universität Darmstadt und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg beteiligt. Die Forschenden stammen aus unterschiedlichen Fachgebieten, von der Rechtswissenschaft über die Politikwissenschaft bis zur Ökonomie.

Die Forschungsgruppe gliedert sich in die Bereiche „Raum“, „Zeit“ und „Gesellschaft“. Im Bereich „Raum“ geht es darum, wie globale Klimaziele wie das Paris-Abkommen durch lokale und föderale Akteure umgesetzt werden können – global, in Europa und Deutschland, auch mit Blick auf den deutschen Föderalismus.

Die Teilprojekte zur „Zeit“ untersuchen die Rolle des Rechts in der Klima- und Ressourcenpolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei wird betrachtet, wie europäisches Klimaschutzrecht mit dem Ziel der Dekarbonisierung ökologische und soziale Kosten auf künftige Generationen und den Globalen Süden verlagert. Zudem nehmen die Forschenden das deutsche Klimaschutzgesetz in den Blick und untersuchen, wie es als Scharnier zwischen abstrakten Klimazielen und konkreten Maßnahmen fungiert sowie als Rechtsschicht zwischen Verfassung und Gesetz zu verstehen ist.

Im Bereich „Gesellschaft“ stehen zum einen CO2-Entnahmetechnologien im Fokus, mit denen CO2 aus der Luft entfernt werden kann und die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Untersucht wird, wie das Klimarecht deren Ausbreitung fördern kann und wie die Technologien umgekehrt das Recht verändern. Zum anderen befassen sich die Forschenden mit sozialen Spannungen, die die Transformation zur Klimaneutralität mit sich bringen kann, und analysieren dazu das Konzept der „Just Transition“.

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