StartPolitikBremen: Deputation beschließt Kommunalisierung der Stadtentwässerung

Bremen: Deputation beschließt Kommunalisierung der Stadtentwässerung

Die Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat am 17. September 2026 einen wichtigen Schritt für die künftige Organisation der Stadtentwässerung und der Trinkwasserversorgung in Bremen beschlossen. Ziel ist es, die Stadtentwässerung ab 2029 vollständig in kommunaler Verantwortung zu organisieren. Der Bremer Senat hatte der entsprechenden Vorlage bereits am 25. August 2026 zugestimmt.

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die vollständige Übernahme der Hansewasser Bremen GmbH (HWB) durch die Stadtgemeinde Bremen. Nach Verhandlungen mit der Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH (HVE), einem Gemeinschaftsunternehmen der swb AG und der Gelsenwasser AG, wurde eine Lösung gefunden: Die Stadt Bremen erwirbt von der HVE für 49,9 Millionen Euro die Gesellschaftsanteile an der HWB sowie das sogenannte Drittgeschäft der HVE, also die mit externen Dritten abgeschlossenen Verträge und Geschäftsbeziehungen.

Der Senat stimmte zudem einer Endschaftsvereinbarung mit der HVE zu, die den Kaufpreis von 49,9 Millionen Euro anstelle einer Kündigung vorsieht. Damit soll die ursprünglich geplante Kündigung des bestehenden Vertragswerks durch eine Einigung ersetzt werden, was eine geordnete Übergangsphase bis zur vollständigen Übernahme zum 1. Januar 2029 ermöglichen soll.

Eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsprüfung bestätigt laut Mitteilung, dass die vollständige Kommunalisierung weiterhin die wirtschaftlichste Lösung sei. Mit der nun vorliegenden steuerrechtlichen Bestätigung der geplanten Organisationsstruktur sollen ab 2029 steuerliche Entlastungseffekte für den Gebührenhaushalt realisiert werden.

Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, erklärte, die erwarteten Entlastungen für den Gebührenhaushalt seien kein Versprechen auf sinkende Gebühren, sollten aber helfen, notwendige Investitionen in die Abwasserinfrastruktur zu bewältigen und zusätzliche Belastungen für Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu begrenzen. Die Neuorganisation werde dem Umweltbetrieb Bremen zugeordnet.

In den kommenden Wochen soll der rechtsverbindliche Anteilskaufvertrag ausgearbeitet werden. Bis zur Unterzeichnung aller Verträge bleibt der bisherige Kündigungsweg als Rückfalloption bestehen.

Auch die Neuorganisation der Trinkwasserversorgung soll planmäßig voranschreiten: Bis Ende 2026 sollen die Voraussetzungen für eine künftige Trinkwasserkonzession geschaffen werden, das Vergabeverfahren ist für 2027 und 2028 vorgesehen, sodass die neue Konzession zum 1. Januar 2029 starten kann.

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