Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht weiterhin gerichtlich gegen die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer vor. Die Umweltorganisation hat ihre Klage gegen den bisherigen Hauptbetriebsplan 2024 bis 2026 auf den neu zugelassenen Hauptbetriebsplan für die Jahre 2026 bis 2028 erweitert.
Nach Kenntnis der DUH wurde auch für diesen neuen Betriebsplan weder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung noch eine Vorprüfung durchgeführt. Eine solche Prüfung ist nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebiets nicht sicher ausgeschlossen werden können. Nach Auffassung der DUH darf sich das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des Betriebsplans nicht dadurch entziehen, dass zeitlich befristete Betriebspläne enden und durch neue, inhaltlich vergleichbare Zulassungen ersetzt werden.
Am 26. Februar 2026 hatte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein aufgrund der fehlenden Naturverträglichkeitsprüfung im Eilverfahren einen sofortigen Förderstopp der Plattform angeordnet. Der Vollzug dieses Beschlusses wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht Schleswig am 6. März 2026 vorläufig ausgesetzt. Am 31. Juli 2026 reichte die DUH parallel zur Klageerweiterung einen neuen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig ein, um die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans wiederherzustellen. Bis zur Entscheidung über die Klage dürfte die Ölförderung nach Darstellung der DUH nicht fortgesetzt werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, im Weltnaturerbe Wattenmeer werde weiterhin Öl gefördert, ohne die Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt zu prüfen. Der britische Ölkonzern Harbour Energy und das Landesamt schrieben mit dem neuen Hauptbetriebsplan den Zustand fort, gegen den die DUH bereits gerichtlich vorgegangen sei. Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, betonte, die FFH-Verträglichkeitsprüfung sei keine Formalie, sondern das zentrale Instrument, um irreversible Schäden an geschützten Lebensräumen zu verhindern.
Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate liegt im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Betroffen von den Belastungen durch Bohr- und Förderbetrieb, Schiffsverkehr, Lärm und Licht sind laut DUH unter anderem Seehunde, Kegelrobben, Schweinswale, Seegraswiesen sowie zahlreiche Rast- und Zugvögel. Das Gebiet ist seit 1998 als FFH-Gebiet und seit 2001 als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung des seit 1987 laufenden Förderbetriebs wurde nach Angaben der DUH bislang nicht durchgeführt.


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