Wer in Bremen mit geringem Einkommen eine Sozialwohnung mieten will, braucht einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Referat Wohnungswesen der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 73. Termine werden nicht vergeben, eine offene Sprechzeit gibt es dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr. Der Antrag kann auch im BürgerServiceCenter Mitte, im ServiceCenter des Stadtamtes oder im ServiceCenter Nord abgegeben werden, in Bremerhaven ist das Sozialamt zuständig.
Voraussetzung sind deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein Haushaltseinkommen unter der gesetzlichen Grenze. Diese liegt bundeseinheitlich bei 12.000 € für einen Ein-Personen-Haushalt und 18.000 € für zwei Personen, für jede weitere Person kommen 4.100 € hinzu, für jedes Kind 500 €. In Bremen darf diese Grenze um bis zu 60 Prozent überschritten werden – damit sind deutlich mehr Haushalte berechtigt, als die reine Bundesgrenze vermuten lässt. Maßgeblich ist dabei das „bereinigte Gesamteinkommen“ nach Wohnraumförderungsgesetz, nicht das Brutto- oder Nettogehalt – ein häufiger Fehler bei der Antragstellung.
Zu den Unterlagen zählen unter anderem Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten zwölf Monate, je nach Situation Mietvertrag, Steuerbescheid, Leistungsbescheide oder Immatrikulationsbescheinigung. Bei vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitung rund drei Wochen. Der WBS gilt ein Jahr ab Ausstellung; läuft diese Frist ohne passende Wohnung ab, muss er erneut beantragt werden. Ab dem 1. April 2026 ist die Beantragung gebührenfrei.
Eine städtische Vermittlungsstelle für Wohnungen gibt es nicht – die Suche läuft über die Unternehmen selbst. Größte Vermieterin im Land Bremen ist die GEWOBA, die über ein Online-Suchprofil nach Stadtteil, Zimmerzahl und Miethöhe vermittelt; in der Objektsuche lassen sich Wohnungen gezielt über den Filter „B-Schein“ finden. Auch die BREBAU GmbH mit rund 10.000 eigenen und verwalteten Wohnungen ist ein wichtiger Ansprechpartner.
Eine Alternative sind Genossenschaften: Im Land Bremen sind sieben Baugenossenschaften mit zusammen rund 12.500 Genossenschaftswohnungen aktiv, fünf davon in der Stadt Bremen, zwei in Bremerhaven. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft, die eine Wohnung allerdings nicht automatisch garantiert: Einmaliges Eintrittsgeld und Genossenschaftsanteile kosten je nach Anbieter mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro. Wer die Mitgliedschaft später kündigt, muss teils ein Jahr auf die Rückzahlung der Anteile warten – gebundenes Kapital, das bei knappen Rücklagen zum Problem werden kann.


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