StartPolitikBremen: Was der qualifizierte Mietspiegel für Mieter bedeutet

Bremen: Was der qualifizierte Mietspiegel für Mieter bedeutet

Bremen hat seit dem 01.01.2024 einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen. Anders als ein einfacher Mietspiegel wird ein qualifizierter Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und muss von den beteiligten Interessenverbänden – laut Bremer Aufbau-Bank (BAB) unter anderem dem Deutschen Mieterbund Mieterverein Bremen und Haus & Grund – gemeinsam anerkannt werden. Vorgestellt wurde der erste Bremer Mietspiegel auf einer Pressekonferenz am 20.12.2023, seit dem 01.01.2026 gilt die erste Fortschreibung. Dafür wurden die erhobenen Nettokaltmieten anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland neu berechnet.

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und ist damit relevant, wenn Vermieter eine Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben wollen. Laut der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sorgt ein qualifizierter Mietspiegel zudem dafür, dass die gesetzlichen Steuerungsinstrumente Kappungsgrenze und Mietpreisbremse rechtssicher angewendet werden können – also die Grenzen, um wie viel eine Bestandsmiete innerhalb eines bestimmten Zeitraums steigen oder eine Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen darf.

Einsehbar ist der Mietspiegel unter bremer-mietspiegel.de. Dort steht ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem sich die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung ermitteln lässt. Benötigt werden dafür Anschrift, Baujahr und Wohnungsgröße sowie Angaben zu weiteren Wohnwertmerkmalen. Alternativ lässt sich die Mietspiegelbroschüre mit Berechnungserläuterungen und einem Wohnlagenverzeichnis als PDF herunterladen.

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wer Fragen zu einer konkreten Mieterhöhung hat, kann sich an den Deutschen Mieterbund Mieterverein Bremen wenden. Die Geschäftsstelle in der Lange Str. 85/86 in Bremen bietet Mitgliedern täglich von 08:00 bis 08:45 Uhr eine telefonische Kurzberatung unter der Nummer 0421 – 32 02 00 an, Termine für eine ausführlichere Beratung lassen sich unter 0421 – 32 02 09 vereinbaren. Kurze Fragen können Mitglieder zudem per E-Mail an info@mieterverein-bremen.de stellen.

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