StartPolitikBremen: Untersuchungsausschuss zur Staatsräte-Affäre setzt Arbeit fort

Bremen: Untersuchungsausschuss zur Staatsräte-Affäre setzt Arbeit fort

Nach der parlamentarischen Sommerpause hat der Untersuchungsausschuss zur „Staatsräte-Affäre“ des Senats Bovenschulte in der Bremischen Bürgerschaft seine Arbeit wieder aufgenommen. Das teilte die CDU-Bürgerschaftsfraktion am 18. August 2026 mit.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Jens Eckhoff, der zugleich Obmann der CDU-Fraktion ist, kündigte an, dass in den kommenden Befragungen besonders die Fälle Vogt/Wiebe und Moosdorf/Strebl im Mittelpunkt stehen sollen. Nach Angaben Eckhoffs gebe es Widersprüche zwischen der ursprünglichen öffentlichen Darstellung und späteren Erklärungen des Senats. Im Fall Strebl seien zudem Chatnachrichten gelöscht worden, und der Zeitpunkt der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei auffällig. Der Ausschuss wolle klären, wie die Entscheidungen zustande gekommen seien, wer sie getroffen habe und welche Rolle Versorgungsansprüche dabei gespielt hätten.

Eckhoff forderte vom Senat vollständige und rechtzeitige Vorlage aller relevanten Unterlagen. Es habe bereits wiederholte Nachlieferungen von Akten gegeben, obwohl der Senat zuvor Vollständigkeitserklärungen abgegeben habe.

Die CDU-Fraktion verwies zudem auf bisherige Erkenntnisse des Ausschusses aus der Zeit vor der Sommerpause. Der Sachverständige Prof. Dr. Matthias Friehe habe in zwei Anhörungen erklärt, dass Wiederverwendungsklauseln für Staatsräte nach dem in Bremen geltenden Gesetz nicht zulässig seien, da der einstweilige Ruhestand nicht dazu dienen dürfe, zusätzliche Versorgungsansprüche zu verschaffen. Im Haushalts- und Finanzausschuss sei zudem bekannt geworden, dass von 30 Staatsrätinnen und Staatsräten unter dem Senat Bovenschulte 18 eine solche Wiederverwendungszusage erhalten hätten.

Weitere angesprochene Fälle betreffen die frühere Staatsrätin Ulrike Hiller, deren Versetzung nach Ansicht der CDU-Fraktion unter Mitwirkung ihres damaligen Ehemanns, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, erfolgt sei, sowie den früheren Staatsrat Ekkehart Siering, bei dem bislang ungeklärt sei, wer die Anweisung zu seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand getroffen habe. Auch der Fall der früheren Staatsrätin Dr. Regine Komoss wurde erneut angeführt: Sie sei verbeamtet worden, obwohl sie zuvor tarifbeschäftigt gewesen sei und die maßgebliche Altersgrenze überschritten habe, und habe nach ihrem Übergangsgeld rund ein halbes Jahr lang eine Besoldung von etwa 7.000 Euro monatlich erhalten, ohne einer entsprechenden Tätigkeit nachzugehen.

Eckhoff erklärte, Ziel des Ausschusses sei es, die Personalentscheidungen nachzuvollziehen, politische Verantwortung zu klären und ein erneutes Auftreten eines solchen Systems künftig zu verhindern.

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