StartBildungBremen: Senat sichert Finanzierung der schulischen Assistenz mit 27,2 Millionen Euro

Bremen: Senat sichert Finanzierung der schulischen Assistenz mit 27,2 Millionen Euro

Der Senat hat die Finanzierung der schulischen Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung (GE) und mit körperlicher Behinderung gesichert. Betroffen sind rund 1.350 Schüler mit dem Förderbedarf GE und 279 Schüler mit körperlicher Behinderung.

Die Kosten für die gesetzlich vorgesehenen schulischen Assistenzen lagen 2023 und 2024 noch bei 37 Millionen Euro und stiegen 2025 sprunghaft auf knapp 51 Millionen Euro. Im Haushaltsvollzug 2026 deutet sich eine weitere Erhöhung an: Das Controlling bis einschließlich Juli 2026 weist bereits Ausgaben in Höhe von 35 Millionen Euro aus. Der absehbare zusätzliche Finanzbedarf von bis zu 27,2 Millionen Euro wird mit dem Senatsbeschluss abgesichert. Als nächste Gremien befassen sich die städtische Deputation für Kinder und Bildung sowie der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Thema.

Kinder- und Bildungssenator Mark Rackles erklärte: „Die steigenden Fallzahlen, die längeren Betreuungszeiten im Ganztag und die komplexer werdenden Bedarfe haben zu einem zusätzlichen Finanzbedarf geführt, der in dieser Höhe nicht vorhersehbar war. Entscheidend ist: Wir haben mit dem Beschluss des Senats die Finanzierung im Sinne der Familien und Kinder gesichert. Damit können die notwendigen Assistenzleistungen verlässlich fortgeführt werden.“

Seit dem Schuljahr 2021/22 steigt die Zahl der Bremer Schüler mit dem Förderbedarf GE Jahr für Jahr. Im aktuellen Schuljahr 2026/27 beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr 23 Prozent. Bremen setzt seit 2013 auf ein Pooling-Modell, bei dem in der Regel fünf Kinder gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet werden, wobei pro Lerngruppe höchstens drei Kinder mit GE und ASS aufgenommen werden können. Die Zahl der GE-Lerngruppen hat sich seit 2022/23 von 46 auf 81 nahezu verdoppelt, verteilt auf 48 Grundschulen, 25 Standorte der Sekundarstufe I und 8 der Sekundarstufe II. Die Begleitung übernehmen pädagogische Fachkräfte Inklusion von fünf freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Mehrbedarf von 27,2 Millionen Euro wird zu 10,9 Millionen Euro durch Umschichtungen im Bildungsressort gedeckt. Die restlichen 16,3 Millionen Euro stammen aus erwarteten Mehreinnahmen im Bildungsressort (5 Millionen Euro), zentralen Mitteln (3,6 Millionen Euro) und einer Umlage auf die Ressorts (7,7 Millionen Euro).

Um den Ausgabenanstieg künftig zu begrenzen, will der Senator für Kinder und Bildung bestehende Pooling-Modelle ausweiten, Unterstützungsangebote stärker an Schulen verankern und die systemische Schulbegleitung auf den Rechtskreis SGB IX ausweiten. In Bremen sind bereits über 120 Assistenzkräfte an Schulen tätig; zudem wird geprüft, ob Bundesfreiwilligendienstleistende stadtweit zur Begleitung von Kindern mit Assistenzbedarf eingesetzt werden können.

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