Der Senat hat am 4. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Dienst-, Beamtenversorgungs- und Anwärterbezüge in Bremen rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent erhöht. Grundlage ist eine geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zum Landesbesoldungsrecht Berlin, die auch für andere Länder und den Bund gilt.
Für die Nachzahlung der Jahre 2024 bis 2026 fallen in Bremen insgesamt 120 Millionen Euro an. Senatorinnen und Senatoren werden von diesen Nachzahlungen dauerhaft ausgenommen. Der Gesetzentwurf wird nun zunächst den Gewerkschaften und dem Richterbund zur förmlichen Beteiligung übermittelt. Zudem regelt er die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfangende.
Finanzsenator Björn Fecker erklärte, der Senat setze die bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation konsequent um. Beamtinnen und Beamte hätten als Polizeibeamte, Lehrkräfte oder Steuerbeamte Respekt und Wertschätzung verdient. Mit der auf 41 Stunden erhöhten Wochenarbeitszeit trügen auch sie zur Haushaltskonsolidierung bei. Die finanzielle Belastung durch die Nachzahlungen übersteige jedoch die Personalrücklagen deutlich, weshalb ein Nachtragshaushalt notwendig werde.
Nach Art. 33 Abs. 5 GG ist der Staat verpflichtet, seinen Beamtinnen und Beamten lebenslang eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 17. September 2025 die Prüfmethodik geändert: Die unterste Besoldungsgruppe muss künftig mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Alleinverdienst-Familie im jeweiligen Land erreichen. Zudem ist ein fortlaufender Abgleich mit Tariflohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisindex ab dem Basisjahr 1996 erforderlich, und der besoldungsinterne Abstand zwischen den Gruppen muss durch eine lineare prozentuale Anhebung gewahrt bleiben.
Die Reparatur der Alimentation ab 2024 sowie die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L führen 2026 zu Kosten von rund 153 Millionen Euro, hinzu kommen 18,3 Millionen Euro für die Angestellten aus dem Tarifvertrag TV-L vom 14. Februar 2026. Die im Dezember 2025 unter Vorbehalt gezahlte Jahressonderzahlung von jeweils 625 Euro für das erste und zweite Kind wird mit den Nachzahlungen verrechnet, zudem werden zentrale Vorsorgemittel zur Gegenfinanzierung eingesetzt. Es verbleibt eine Finanzierungslücke von rund 76 Millionen Euro, die einen Nachtragshaushalt erforderlich macht.
Quelle: Senat Bremen


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