StartPolitikBremen: Ordnungsdienst deckt bei Testkäufen Verstöße in fünf von sieben Kiosken auf

Bremen: Ordnungsdienst deckt bei Testkäufen Verstöße in fünf von sieben Kiosken auf

Der Ordnungsdienst hat am Donnerstag (30. Juli 2026) bei einem Schwerpunkteinsatz zum Jugendschutz sieben Kioske im Bremer Stadtgebiet kontrolliert. Bei den Testkäufen zeigte sich: Fünf der sieben Betriebe verkauften einer minderjährigen Testkäuferin Alkohol oder eine E-Zigarette, obwohl dies verboten ist. Nur zwei Kioske verweigerten den Verkauf korrekt.

Bei einem Testkauf versucht eine minderjährige Person unter Aufsicht des Ordnungsdienstes, altersbeschränkte Waren zu erwerben. So lässt sich prüfen, ob ein Geschäft die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes einhält.

Besonders auffällig war ein Fall, in dem ein 14-Jähriger hinter dem Verkaufstresen stand und der Testkäuferin selbst die E-Zigarette verkaufte.

In allen fünf Fällen, in denen Alkohol oder eine E-Zigarette an die minderjährige Testkäuferin abgegeben wurde, leitete der Ordnungsdienst ein Bußgeldverfahren ein.

Innensenatorin Dr. Eva Högl erklärte: „Die Regeln sind eindeutig. Der Verkauf von Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche ist verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Deshalb kontrollieren wir regelmäßig, und wir kommen wieder.“

Bei einem ersten Verstoß müssen Betreiber zwischen 1.000 und 2.500 Euro zahlen, Beschäftigte 500 Euro. Bei wiederholten Verstößen steigen die Beträge. Im äußersten Fall kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Der Ordnungsdienst kündigte an, die Testkäufe in allen Stadtteilen regelmäßig und ohne Vorankündigung fortzusetzen.

Quelle: Senat Bremen

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