Die Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft hat am 17. September 2026 die Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Etablierung eines nachhaltigen und gesunden Ernährungssystems in der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Ziel ist es, Projekte und Maßnahmen zu unterstützen, die zur nachhaltigen und gesunden Weiterentwicklung des Ernährungssystems im Land Bremen beitragen.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft stellt dafür Fördermittel in Höhe von insgesamt 235.000 Euro für konkrete Projekte bis Ende 2030 zur Verfügung. Unterstützt werden Vorhaben, die einen Beitrag zu den Zielen der Klimaschutzstrategie 2038 leisten, insbesondere zur Maßnahme „Nachhaltige Transformation des Ernährungssystems“.
Gefördert werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern: die Schaffung gesunder und nachhaltiger Ernährungsumgebungen in Schulen, Kitas, öffentlichen Einrichtungen oder Quartieren, die Stärkung der Nutzung regionaler, saisonaler und ökologischer Lebensmittel, die Vermittlung von Ernährungskompetenz, die Reduzierung von Lebensmittelverlusten, die Entwicklung neuer Konzepte für nachhaltige Ernährung sowie der Aufbau von Kooperationen und Netzwerken im Ernährungssystem.
Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, erklärte: „Ein nachhaltiges und gesundes Ernährungssystem ist essenziell für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage. Es trägt dazu bei, unsere Gesundheit zu stärken, Ressourcen zu schützen und gleichzeitig allen Menschen die Möglichkeit zu geben, an guter und ausgewogener Ernährung teilzuhaben.“
Antragsberechtigt ist eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren, von Bildungseinrichtungen bis hin zu Start-ups. Förderfähig sind insbesondere Personal- und Honorarkosten, Sach- und Materialkosten, investive Maßnahmen, Dienstleistungen sowie Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit. Übernommen werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können laufend eingereicht werden, die Laufzeit eines Projekts darf 24 Monate nicht überschreiten.
Die neue Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bremischen Amtsblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Die Formulare zur Antragstellung können nach der Verkündung auf der Homepage der Bio-Stadt Bremen (www.biostadt.bremen.de) heruntergeladen werden.a


Recent Comments