StartPolitikBremen: Jahresbericht zu Schwangerschaftsabbrüchen zeigt Unterschiede zu Bremerhaven

Bremen: Jahresbericht zu Schwangerschaftsabbrüchen zeigt Unterschiede zu Bremerhaven

Der Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz wurde in der Sitzung am 15. September 2026 der Jahresbericht 2025/2026 zu Schwangerschaftsabbrüchen im Land Bremen vorgelegt. Der Bericht soll die Versorgungslage bewerten und Handlungsbedarf aufzeigen.

Im Jahr 2025 wurden in 24 Bremer Praxen und Kliniken insgesamt 2.350 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Laut Statistischem Bundesamt blieb die Zahl gegenüber 2024 unverändert. Gemessen an der Einwohner:innenzahl liegen die Werte deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Von den 24 Einrichtungen entfallen 22 auf die Stadtgemeinde Bremen und nur 2 auf Bremerhaven. Bei der Versorgungsdichte kommen in Bremerhaven rund 11.900 Frauen im reproduktiven Alter auf eine Einrichtung, in der Stadtgemeinde Bremen sind es rund 5.700. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 14.600.

850 der 2.350 in Bremen durchgeführten Abbrüche entfielen auf Frauen ohne Wohnsitz im Land Bremen. 63 Prozent der Abbrüche in Bremen erfolgten bis zur vollendeten sechsten Schwangerschaftswoche, im Bundesdurchschnitt waren es 48,6 Prozent, in Hamburg 33,3 Prozent und in Berlin 52,5 Prozent. Rund 90 Prozent der Abbrüche nach Beratungsregelung wurden 2025 vom Land finanziert.

Als Herausforderungen benennt der Bericht die ungleiche Verteilung der Angebote zwischen Bremen und Bremerhaven sowie die kriminologische Indikation, die 2025 trotz vorhandenen Bedarfs in keinem Fall angewendet wurde. Auf Bremer Initiative hat die Gleichstellungs- und Frauenminister:innenkonferenz der Länder im Juni 2026 einstimmig einen Antrag zum Abbau von Hürden der kriminologischen Indikation beschlossen.

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, erklärte dazu: „Dass Frauen in Bremen so schnell und verlässlich Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch finden, ist keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, dass es in Bremerhaven künftig ein ähnlich dichtes Netz an Einrichtungen gibt wie in Bremen, die einen Abbruch durchführen. Dafür stärken wir die Versorgung vor Ort gezielt mit einer weiteren Fortbildungsoffensive noch in diesem Jahr. Genauso wichtig ist, dass auch für Betroffene sexualisierter Gewalt der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch gesichert wird. Hier ist der Bund in der Pflicht, Hürden schnellstmöglich abzubauen.“

Um die Angebote anzugleichen, plant die Senatorin 2026 erneut eine Fortbildung zu medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen für Gynäkolog:innen und Hausärzt:innen in Bremerhaven. Ergänzend fördert die senatorische Behörde sexualpädagogische Aufklärung des Landesverbands pro familia Bremen an drei Standorten sowie fünf Hebammenzentren in Bremen und Bremerhaven.

Rechtliche Grundlage ist neben dem bundesweiten Schwangerschaftskonfliktgesetz das Bremer Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz von 2006. Paragraf 11 des Landesgesetzes verpflichtet die Senatorin zu dem jährlichen Bericht. Die statistischen Kennzahlen stammen aus dem Jahr 2025, landes- und bundespolitische Entwicklungen werden bis in das laufende Jahr 2026 einbezogen.a

- Advertisment -

Most Popular

Most Popular

Recent Comments