Am 1. August 2006 trat das Bremer Informationsfreiheitsgesetz in Kraft – als eines der ersten Informationsfreiheitsgesetze Deutschlands. Es räumt jeder Person einen Anspruch auf Informationen aus den öffentlichen Verwaltungen im Land Bremen ein.
Dr. Timo Utermark, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit, bezeichnete das Gesetz als „Erfolgsgeschichte“. Der freie Zugang zu den Informationen des Staates sei ein zentrales Recht für Journalistinnen und Journalisten, für Bürgerinnen und Bürger und die gesamte Zivilgesellschaft, um Transparenz über Verwaltungshandeln zu erzielen, und fördere so die Demokratie im Land Bremen. Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz sei eine Errungenschaft der Zivilgesellschaft, die es für die Zukunft zu bewahren gelte.
Anders als bei der auf Bundesebene diskutierten Regelung für die Bundesverwaltung verlangt das Bremer Gesetz keinen Nachweis eines „berechtigten Interesses“ für den Informationszugang. Ausnahmen vom umfassenden Informationszugang sind nur in gesetzlich normierten Fällen möglich, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, personenbezogenen Daten, geistigem Eigentum und besonderen öffentlichen Belangen. Zudem unterliegen die Verwaltungen im Land Bremen zwingenden Veröffentlichungspflichten. Mit dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wurde außerdem eine Stelle geschaffen, an die sich jede Person wenden kann, die sich in ihrem Recht auf Informationszugang im Land Bremen verletzt sieht.
Für das Jahr 2025 wurden im Transparenzportal unter www.transparenz.bremen.de über einhundert erfolgreiche Anträge auf Informationszugang verzeichnet. Auch im laufenden Jahr wurde bereits vielen Anträgen auf Informationszugang stattgegeben. Gegenstand aktueller Informationsfreiheitsanfragen waren beispielsweise die retrospektive Bewertung von Tierversuchen, Informationen über die Schwangerenkonfliktberatung oder statistische Auswertungen über die steuerliche Außenprüfung.
Die Seiten und Dokumenteninformationen des Transparenzportals Bremen wurden im Jahr 2025 über 1,5 Millionen Mal aufgerufen. Aufrufe der Dokumente auf den Internetauftritten der jeweils zuständigen Behörden kommen hinzu, werden aber statistisch nicht erfasst. Neben Bürgerinnen und Bürgern berufen sich auch Journalistinnen und Journalisten auf das Bremer Informationsfreiheitsgesetz und nutzen das Transparenzportal für ihre Recherchen im Land Bremen.
Quelle: Senat Bremen


Recent Comments