Das Land Bremen hat den Frauenanteil bei der Besetzung von Spitzenpositionen in öffentlichen Unternehmen erhöht. Das zeigt die am 15. Juli 2026 veröffentlichte „FIT-Public Management-Studie 2026“ der Zeppelin Universität Friedrichshafen, die jährlich die Repräsentanz von Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen untersucht.
Im Untersuchungszeitraum von April 2025 bis April 2026 wurden im Land Bremen 15 Positionen in Vorständen, Geschäftsführungen oder Unternehmensleitungen neu besetzt. Der Frauenanteil bei diesen Neubesetzungen lag bei 26,7 Prozent – ein Anstieg um 14,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. 73,3 Prozent der Top-Positionen wurden im Zeitraum mit Männern besetzt. Insgesamt stieg der Frauenanteil in den Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen von 26,0 auf 31,5 Prozent. Damit liegt Bremen über dem Bundesschnitt von 23,4 Prozent und bildet gemeinsam mit Berlin die Spitze des Rankings.
Ein Vergleich der beiden Bremer Stadtgemeinden zeigt Unterschiede: In der Stadt Bremen sind inzwischen 35,9 Prozent der Spitzenpositionen mit Frauen besetzt, in Bremerhaven liegt der Anteil bei 21,4 Prozent. Bremerhaven konnte den Frauenanteil ebenfalls steigern, der Zuwachs fiel mit 5,3 Prozentpunkten jedoch geringer aus als in der Stadt Bremen.
Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm erklärte, der Anstieg sei ein wichtiges Signal und zeige, dass Veränderungen möglich seien. Mit einem Frauenanteil von gut 30 Prozent im Land Bremen dürfe man sich jedoch nicht zufriedengeben, solange Führungspositionen nicht annähernd paritätisch besetzt seien.
Bundesweit sank der Frauenanteil bei Neubesetzungen in öffentlichen Unternehmen dagegen von 30,7 Prozent auf 23,9 Prozent. Wilhelm bezeichnete diesen Rückgang als alarmierend, da der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft habe.
Die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) hält an ihrer Forderung nach verbindlicheren Regelungen fest. Bremen gehöre zu den wenigen Bundesländern ohne gesetzliche Regelung zur Förderung der Gleichstellung bei der Besetzung von Top-Managementpositionen in öffentlichen Unternehmen. Die im Handbuch Beteiligungsmanagement des Senators für Finanzen formulierte Empfehlung, auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken, sei nicht verbindlich genug. Stattdessen solle landesgesetzlich gemäß Paragraf 77a Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 des GmbH-Gesetzes geregelt werden, dass in Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes bei mehr als zwei Geschäftsführungsmitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein müssen.
Als weiteren Hebel nannte Wilhelm die Verankerung einer paritätischen Regelung im „Public Corporate Governance Kodex (PCGK)“ der Freien Hansestadt Bremen. Empfehlungen allein reichten nicht aus, um nachhaltige Gleichstellung in Führungspositionen zu erreichen.
Quelle: Senat Bremen


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