Die Forschungsstelle Osteuropa (FSO) an der Universität Bremen geht juristisch gegen ihre Einstufung als „unerwünschte Organisation“ durch die russische Generalstaatsanwaltschaft vor. Der Vorstand der Stiftung hat einstimmig beschlossen, gegen die Maßnahme Klage vor einem russischen Gericht einzureichen. Den Beschlussvorschlag hatten die Vorsitzende, Staatsrätin Karolina Kumar, und Direktorin Professorin Susanne Schattenberg eingebracht.
Eine konkrete Begründung für die Entscheidung haben die russischen Behörden nicht genannt. Die Folgen für die FSO sind dennoch erheblich: Forschungsaktivitäten in Russland sind der Einrichtung und ihren Mitgliedern untersagt, ebenso Kooperationen mit russischen Institutionen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Dr. Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, äußerte sich zu dem Vorgang: „Wissenschaft darf unbequem sein. Gerade dann muss sie frei bleiben. Die Einstufung der FSO ist deshalb mehr als eine Maßnahme gegen eine Forschungseinrichtung. Sie ist ein Angriff auf die Freiheit wissenschaftlicher Arbeit.“
Staatsrätin Karolina Kumar erklärte, die Klage diene der formellen Dokumentation des Widerspruchs und der Sicherung von Rechtspositionen für mögliche spätere Verfahren. Sie sei ein Zeichen des Protests gegen die politische Sanktionierung unabhängiger Wissenschaft durch Russland.
Die FSO ist Teil der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO), die bereits 2024 in Russland zunächst als „unerwünschte“ und später als „extremistische Organisation“ eingestuft wurde.
Direktorin Professorin Susanne Schattenberg betonte die Bedeutung für Kolleginnen und Kollegen mit russischem Pass, die durch die Listung besonders bedroht seien. Wissenschaftliche Standards seien nicht verhandelbar, so Schattenberg, es könne nicht sein, dass Bücher und Aufsätze der Forschungsstelle in Russland „im Giftschrank“ verschwinden.
Für die Durchführung des Klageverfahrens stellt das Wissenschaftsressort der FSO Mittel aus dem eigenen Haushalt bereit, bis zu einer Obergrenze von 5.000 Euro.


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