StartPolitikBremen: Förderprogramm für Klimaanpassung startet – Skizzen bis 4. September

Bremen: Förderprogramm für Klimaanpassung startet – Skizzen bis 4. September

Mit dem Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP-Klimaanpassung) fördert das Land Bremen Vorhaben, die einen wirksamen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Ziel des Programms ist es, die Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Freien Hansestadt Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu stärken.

Gefördert werden investive Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Hitzevorsorge, Projekte der Schwammstadt und klimaresiliente Infrastruktur. Darüber hinaus werden auch Planungsleistungen wie Machbarkeitsstudien und Konzeptentwicklung sowie Bildung und Sensibilisierung, zum Beispiel Kampagnen, Schulungen und Bürgerbeteiligungsformate, gefördert.

Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Mindestinvestitionssumme liegt in der Regel bei 100.000 Euro. Die Fördermittel werden von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung gestellt, durch die Europäische Union kofinanziert und über die BAB – Die Förderbank vergeben.

Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, erklärte: „Mit dem Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung schaffen wir die Voraussetzungen, um frühzeitig wirksame Maßnahmen umzusetzen und Bremen sowie Bremerhaven widerstandsfähig für die Zukunft aufzustellen. Jeder Euro, den wir heute in Klimaanpassung investieren, trägt dazu bei, Schäden zu vermeiden und die Lebensqualität der Menschen dauerhaft zu sichern.“

Ralf Stapp, Vorsitzender der Geschäftsführung der BAB, sagte: „Klimaanpassung ist längst keine Zukunftsaufgabe mehr, sondern eine Notwendigkeit der Gegenwart. Das Förderprogramm bietet die Chance, gute Ideen in konkrete Projekte zu überführen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen heute angestoßen werden, damit sie morgen ihre volle Wirkung entfalten können.“

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Vereine. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren: Zunächst wird eine Projektskizze bei der BAB eingereicht und bewertet. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Stellung eines Vollantrags. Die Genehmigung der Projekte soll bis Ende 2026 erfolgen. Projekte müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Projektskizzen können noch bis zum 4. September 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen zum Programm sowie eine Vorlage für die Projektskizze finden sich auf der Website der BAB unter www.bab-bremen.de.

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