StartPolitikBremen: Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen den Senat ein

Bremen: Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen den Senat ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 5.8.2026 Klimaklage gegen den Bremer Senat beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen eingereicht. Mit der Klage soll der Senat zur Ausarbeitung eines wirksamen Klimaschutzplans verpflichtet werden, der aufzeigt, wie Bremen sein gesetzliches Klimaschutzziel für 2030 noch erreichen kann.

Nach dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz müssen die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 sinken. Tatsächlich betrug die Minderung im Jahr 2024 nach Angaben der DUH lediglich 34,8 Prozent. Eine vom Bremer Senat selbst in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg geht bis 2030 von einer maximal 45-prozentigen Minderung aus, selbst wenn alle geplanten Klimaschutzmaßnahmen des Landes vollständig umgesetzt würden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte dazu: „Der Bremer Senat behandelt sein eigenes Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung und verstößt damit gegen Recht und Gesetz. Obwohl Bremen nachweisbar zu wenig CO2 einspart, lässt der Senat Frist um Frist verstreichen und legt keinen zusätzlichen Maßnahmenkatalog vor.“ Bremen müsse laut Resch umgehend sämtliche Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen, darunter eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, einen stärkeren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung.

Das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz sieht bei drohender Zielverfehlung ein verbindliches Nachsteuerungsverfahren vor. Nach Veröffentlichung der vorläufigen CO2-Bilanz im März 2026 hätte der Senat der Bremischen Bürgerschaft spätestens bis zum 31. Mai 2026 berichten müssen, ob das Klimaziel für 2030 voraussichtlich erreicht wird. Ein solcher Bericht wurde laut DUH nicht veröffentlicht.

Da die vorliegenden Zahlen deutlich auf eine Zielverfehlung hindeuten, hätte der Senat zudem spätestens bis zum 31. Juli 2026 den Entwurf eines zusätzlichen Maßnahmenkatalogs vorlegen müssen. Auch dies ist bisher nicht geschehen. Dadurch werden nach Darstellung der DUH sowohl die gesetzlich vorgesehene Prüfung durch den Sachverständigenrat als auch der anschließende Beschluss eines wirksamen Klimaschutzplans blockiert.

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