Wer in Bremen etwas verliert oder findet, wendet sich in der Regel an das Referat Fundangelegenheiten des Ordnungsamts in der Stresemannstraße 48. Eine Ausnahme gilt für Gegenstände, die in Bussen oder Straßenbahnen liegen bleiben: Dafür ist das Fundbüro der BSAG an der Domsheide zuständig, für Funde in Regionalzügen der Fundservice der Deutschen Bahn.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro besteht eine Anzeigepflicht – und zwar unverzüglich, also so schnell wie möglich. Wer weniger wertvolle Gegenstände findet, kann sie freiwillig abgeben. Nicht als Fundsache gelten laut Ordnungsamt bewusst weggeworfene oder entsorgte Gegenstände, hinterlegte oder geliehene Sachen sowie Bargeld, das im Ausgabefach eines Geldautomaten liegen geblieben ist – dieses muss direkt bei der betroffenen Bank abgegeben werden. Für gefundene Haus- und Nutztiere ist nicht das Fundbüro, sondern das Tierheim Hemmstraße zuständig.
Landet ein Ausweisdokument wie Personalausweis, EC-Karte oder Versichertenkarte beim Referat Fundangelegenheiten, wird die betroffene Person automatisch schriftlich benachrichtigt – auch ohne eigene Verlustmeldung. Das Referat ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Gegenstände, die in Bus oder Straßenbahn gefunden werden, treffen laut BSAG in der Regel nach zwei bis drei Werktagen im Fundbüro an der Domsheide ein und können vorab online über das Portal Fundinfo eingesehen werden. Die Ausgabe erfolgt am Schalter im Kundencenter Domsheide, gegebenenfalls gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Finderinnen und Finder haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eigene Rechte. Nach § 973 BGB erwerben sie sechs Monate nach der Anzeige des Fundes das Eigentum an der Sache, sofern sich bis dahin kein Berechtigter gemeldet hat. Zusätzlich sieht das Gesetz einen Finderlohn vor. Eine Sonderregel gilt nach § 978 BGB, wenn eine Sache in den Geschäftsräumen einer Behörde oder in einem Beförderungsmittel gefunden wird: Sie muss unverzüglich an die Behörde oder Verkehrsanstalt abgeliefert werden. Ist sie mindestens 50 Euro wert, kann der Finder die Hälfte des sonst üblichen Finderlohns verlangen – es sei denn, er ist selbst Bediensteter der Behörde oder verletzt die Ablieferungspflicht.
Meldet sich innerhalb von sechs Monaten weder Eigentümer noch Finder, geht das Eigentum an die Stadtgemeinde über, und die Fundsache wird zur Versteigerung freigegeben – darunter fallen traditionell auch zahlreiche Fahrräder. Die Versteigerung ist frühestens sechs Wochen nach der amtlichen Bekanntmachung zulässig und dauert zwei bis vier Stunden; ersteigerte Gegenstände werden nach Barzahlung oder Zahlung per EC-Karte sofort ausgehändigt. Wer eine Verlustbescheinigung oder Versicherungsbestätigung benötigt, zahlt dafür 6,00 Euro Gebühr.
Kontakt zum Referat Fundangelegenheiten: Telefon 0421 36110080, E-Mail fundsachen@ordnungsamt.bremen.de.


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