StartPolitikBremen: Senat beschließt einfachere Förderregeln für Unternehmen

Bremen: Senat beschließt einfachere Förderregeln für Unternehmen

Der Senat hat am 7. Juli 2026 die Richtlinie zur gewerblichen Investitionsförderung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angepasst. Ab dem 1. September 2026 gelten für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven einfachere Fördervoraussetzungen und höhere Fördersummen.

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, erklärte: „Wir wollen, dass Unternehmen in Bremen und Bremerhaven investieren, statt sich durch Förderanträge zu kämpfen. Deshalb machen wir die Regeln einfacher und legen bei den Mitteln drauf. Gerade für kleinere Betriebe senken wir die Hürden spürbar. Und wo Unternehmen in klimafreundliche Technologien investieren, unterstützen wir das gezielt.“

Die jährlichen Fördermittel steigen von bisher 3,7 Millionen Euro auf 4,5 Millionen Euro. Für die Jahre 2027 bis 2029 stellt der Senat zusätzlich 10,5 Millionen Euro über Verpflichtungsermächtigungen bereit, um die Förderung verlässlich fortzuführen.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen künftig leichter an Fördermittel kommen. Bislang mussten Betriebe entweder zehn Prozent neue Arbeitsplätze schaffen oder ihr Investitionsvolumen deutlich steigern, um gefördert zu werden. Für KMU reichen nun fünf Prozent neue Arbeitsplätze oder ein geringeres Investitionsvolumen aus. Auch gebrauchte Maschinen, Anlagen und Gebäude können künftig leichter gefördert werden.

Zugleich baut Bremen Bürokratie ab: Die bisherigen Positivlisten förderfähiger Branchen entfallen. Stattdessen gilt künftig eine einzige Negativliste nicht förderfähiger Branchen. Unternehmen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, können grundsätzlich gefördert werden.

Fortgeführt wird die Förderung von Investitionen in sogenannte Netto-Null-Technologien, etwa in die Herstellung von Solar-, Windkraft-, Batterie- und Wasserstofftechnologien, Wärmepumpen oder Anlagen zur CO2-Speicherung. Die Förderung von Kernspaltungs- und anderen Nukleartechnologien schließt Bremen dabei ausdrücklich aus.

Quelle: Senat Bremen

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