StartVerkehrBremen: Deputation beschließt Festpreise für Taxifahrten

Bremen: Deputation beschließt Festpreise für Taxifahrten

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat die Einführung von Festpreisen und eines Tarifkorridors im Bremer Taxenverkehr beschlossen. Ab dem 1. November 2026 können Fahrgäste bei bestellten Fahrten einen verbindlichen Preis vereinbaren. Die rechtliche Grundlage dafür besteht seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes im August 2021.

Senatorin Özlem Ünsal erklärte, das Bremer Gewerbe habe jahrelang darum gekämpft, den internationalen Plattformen etwas entgegensetzen zu können. Wer bestellt, wisse künftig vorher, was die Fahrt kostet.

Den Anstoß gab die Branche selbst: Auf ihrer Mitgliederversammlung am 2. April 2025 beschlossen die Bremer Taxiunternehmen einstimmig, die Einführung von Festpreisen zu beantragen. In der Fachvereinigung Personenverkehr Landesverband Bremen e.V. sind 175 der 182 Bremer Taxiunternehmen organisiert.

Ingo Heuermann, stellvertretender Vorsitzender der Fachvereinigung, sagte, beim Taxameter trage der Fahrgast das ganze Preisrisiko – Stau, Umleitung, Umweg gingen zu seinen Lasten. Damit sei bei bestellten Fahrten jetzt Schluss. Wichtig sei nur: Der Festpreis funktioniere bei der Bestellung, nicht am Taxenstand. Festpreise gelten ausschließlich für Fahrten auf vorherige Bestellung – telefonisch, per E-Mail oder per App – mit vorab vereinbartem Start- und Zielort. Wer ein Taxi heranwinkt oder am Taxenstand einsteigt, fährt weiterhin nach Taxameter.

Grundlage der Berechnung ist ein im August 2025 in Auftrag gegebenes Gutachten. Ausgewertet wurden mehr als 100.000 Bremer Fahrdatensätze aus dem Jahr 2025, die 67 Taxiunternehmen freiwillig zur Verfügung gestellt hatten; nach Bereinigung blieben rund 71.100 Datensätze. Ergebnis: Das verkehrsbedingte Wartezeitentgelt macht 11,6 Prozent des Bremer Taxiumsatzes aus. Der Festpreis setzt sich nun aus Mindestfahrpreis, Kilometerpreis für die kürzeste Strecke und einem pauschalen Aufschlag von 12 Prozent für die durchschnittliche Wartezeit zusammen, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.

Vom so errechneten Referenzpreis darf der vereinbarte Preis um höchstens zehn Prozent nach oben und sieben Prozent nach unten abweichen.

Die Wahlfreiheit der Fahrgäste bleibt erhalten: Vermittler müssen vor der Buchung darauf hinweisen, dass auch der Regeltarif mit Taxameter möglich ist. Der vereinbarte Preis wird vor Fahrtantritt verbindlich bestätigt, mit Datum, Uhrzeit und Ausweis aller enthaltenen Zuschläge. Für die Beförderung von Menschen mit Behinderung sieht die Verordnung keinerlei abweichende Entgelte vor. Die Fahrtenvermittler müssen der Genehmigungsbehörde künftig vierteljährlich die Daten aller Festpreisfahrten übermitteln.

- Advertisment -

Most Popular

Most Popular

Recent Comments