StartPolitikBremen: Bußgeldzuständigkeit für Konversionsbehandlungen bei Gesundheitsressort

Bremen: Bußgeldzuständigkeit für Konversionsbehandlungen bei Gesundheitsressort

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren gegen sogenannte Konversionsbehandlungen per Verordnung der eigenen Behörde zugeordnet. Das teilte das Ressort am 15.07.2026 mit.

„Konversionsbehandlungen“ zielen auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität ab. Sie richten sich vor allem an Jugendliche und werden neben heilkundlichen auch in religiösen und weltanschaulichen Kontexten angeboten. Schätzungen zufolge gibt es deutschlandweit pro Jahr 1.000 bis 2.000 Betroffene.

Bei unter 18-Jährigen sowie bei Personen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruhte, sind solche Behandlungen strafbar. Bereits für das Werben, Anbieten oder Vermitteln droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro.

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, erklärte dazu: „Meinen Mitarbeiter:innen und mir ist sehr bewusst, welche Überwindung eine solche Anzeige kosten kann. Dennoch möchte ich Betroffene ermutigen, sich zu melden, damit gegen entsprechende Praktiken und gegen diejenigen, die sie anbieten, vermitteln oder durchführen, vorgegangen werden kann.“

Ein Schaden droht laut Mitteilung nicht erst bei tatsächlicher Durchführung einer Konversionsbehandlung. Bereits die Konfrontation mit einem entsprechenden Angebot könne Betroffenen das diskriminierende Gefühl vermitteln, ihre sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität sei behandlungsbedürftig. Diese zum Teil erheblichen negativen psychischen Folgen gelte es zu vermeiden.

Betroffene, denen gegenüber für Konversionsbehandlungen geworben wurde oder denen diese angeboten oder vermittelt wurden, können sich beim Gesundheitsressort melden – per Mail an ann-kathrin.kunzmann@gesundheit.bremen.de. Ein sensibler Umgang der zuständigen Personen wird zugesichert.

Als Ansprechpartnerin für Medienanfragen wird Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, genannt, Tel.: (0421) 361-2082.

Quelle: Senat Bremen

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